I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine philippinische Gesellschaft, die in den Streitjahren 1985 bis 1989 eine Niederlassung (Betriebsstätte) in der Bundesrepublik Deutschland (Bundesrepublik) unterhielt. In dieser Betriebsstätte erzielte sie Einkünfte i.S. des § 49 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) aus Frachtbeförderung u.ä. Die von ihr ermittelten und erklärten inländischen Betriebsstättenergebnisse waren negativ.
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