FG Niedersachsen - Urteil vom 14.09.2011
9 K 394/10
Normen:
EStG § 8 Abs. 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2;
Fundstellen:
DStR 2012, 7
DStRE 2012, 7

Pauschalbewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz (sog. 1%-Regelung) verfassungsgemäß - Keine Anpassungsverpflichtung des Gesetzgebers

FG Niedersachsen, Urteil vom 14.09.2011 - Aktenzeichen 9 K 394/10

DRsp Nr. 2011/19281

Pauschalbewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfz (sog. 1%-Regelung) verfassungsgemäß – Keine Anpassungsverpflichtung des Gesetzgebers

Die sog. 1%-Regelung ist verfassungsgemäß. Bei der Regelung des § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG handelt es sich um eine sog. widerlegbare Typisierung, bei der dem Gesetzgeber ein weiter Ermessensspielraum zusteht. Der Gesetzgeber ist nicht gehalten, im Kfz-Handel gewährte übliche Rabatte von 10% – über 30%, die zudem vom Hersteller, Modell und vielen Sonderfaktoren (Verkäuflichkeit, Auslauf- oder Sondermodell) abhängig sind, bei der Bestimmung der Bemessungsgrundlage zu berücksichtigen.

Normenkette:

EStG § 8 Abs. 2; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2;

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Pauschalbewertung der privaten Nutzung eines betrieblichen Kfzs nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG insoweit noch verfassungsgemäß ist, als die Nutzungsentnahme nach dem inländischen Bruttolistenpreis bei der Erstzulassung bemessen wird.