FG Saarland - Gerichtsbescheid vom 13.05.2005
1 K 243/01
Normen:
EStG (1997) § 33 Abs. 2 S. 1 § 33a Abs. 4 S. 1 ;

Pauschale Fahrtkosten Behinderter als außergewöhnliche Belastung bei Eintritt der Behinderung im Laufe des Veranlagungszeitraums; Einkommensteuer 1997

FG Saarland, Gerichtsbescheid vom 13.05.2005 - Aktenzeichen 1 K 243/01

DRsp Nr. 2005/11343

Pauschale Fahrtkosten Behinderter als außergewöhnliche Belastung bei Eintritt der Behinderung im Laufe des Veranlagungszeitraums; Einkommensteuer 1997

Die pauschale Berücksichtigung von Fahrtkosten Körperbehinderter als außergewöhnliche Belastung ist in Anlehnung an die Regelung in § 33a Abs. 4 Satz 1 EStG dergestalt zu handhaben, dass die von der Finanzverwaltung bei Körperbehinderten mit einer erheblichen Geh- und Stehbehinderung im Kalenderjahr anerkannten 3.000 km für jeden vollen Monat um 1/12 zu kürzen sind, in dem die Behinderung nicht vorgelegen hat.

Normenkette:

EStG (1997) § 33 Abs. 2 S. 1 § 33a Abs. 4 S. 1 ;

Tatbestand:

Der Kläger bezog im Streitjahr 1997 Versorgungsleistungen und erklärte diese - im Rahmen einer Antragsveranlagung - als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Er erkrankte 1997 so schwer, dass ihm das Versorgungsamt S im Mai 1998 einen Schwerbehindertenausweis mit Gültigkeit ab dem 19. Dezember 1997 ausstellte. Der Ausweis bestätigte einen Grad der Behinderung von 100% mit dem Merkzeichen "G" (Gehbehinderung, Bl.5).