Streitig ist, ob im Rahmen der pauschalen Nutzungswertbesteuerung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG ("1%-Methode") bei Anwendung der sog. Kostendeckelungsregelung der Verwaltung, Kostenerstattungen von dritter Seite mit den tatsächlich entstandenen Aufwendungen eines Fahrzeugs zu saldieren sind.
Die Kläger sind Eheleute und wurden in den Streitjahren 2000 und 2001 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Der Kläger ist vereidigter Buchprüfer und Steuerberater, die Klägerin Steuerbevollmächtigte. Sie erzielten in den Streitjahren im wesentlichen Einkünfte aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit. Der Kläger ist als Inhaber einer Einzelpraxis selbständig tätig. Daneben ist er als Geschäftsführer der A GmbH Steuerberatungsgesellschaft (GmbH; in den Streitjahren: A Revisions- und Beratungs- GmbH, Steuerberatungsgesellschaft) nichtselbständig tätig. Er ist alleiniger Inhaber der GmbH.
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