BFH - Beschluß vom 11.02.2000
IX S 2/00
Normen:
FGO § 51 ; GG Art. 101, 103 ;

Pauschale Richterablehnung; Gegenvorstellung

BFH, Beschluß vom 11.02.2000 - Aktenzeichen IX S 2/00

DRsp Nr. 2001/13300

Pauschale Richterablehnung; Gegenvorstellung

1. Ein pauschal gegen alle Richter des Senats gerichtetes Ablehnungsgesuch ist rechtsmissbräuchlich, wenn keine ernstlichen Gründe in der Person der jeweiligen Richter geltend gemacht werden. 2. Eine "Gegenvorstellung" ist in der FGO nicht vorgesehen und daher grds. nicht statthaft. Ausnahmsweise könnte eine Gegenvorstellung in Fällen "greifbarer Gesetzeswidrigkeit" gegeben sein, d. h. wenn eine offensichtliche Verletzung des rechtlichen Gehörs, ein Verstoß gegen den gesetzlichen Richter oder eine Entscheidung, die jeglicher Grundlage entbehrt, gerügt wird.

Normenkette:

FGO § 51 ; GG Art. 101, 103 ;