FG Baden-Württemberg - Urteil vom 27.05.2002
12 K 22/01
Normen:
EStG (1990) § 19 Abs. 1 Nr. 1 § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG (1997) § 19 Abs. 1 Nr. 1 § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 972

Pauschale Zahlungen des Arbeitgebers für Arbeitszimmer im Haus des Arbeitnehmers als Arbeitslohn; Einkommensteuer 1993-1998

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.05.2002 - Aktenzeichen 12 K 22/01

DRsp Nr. 2003/8694

Pauschale Zahlungen des Arbeitgebers für Arbeitszimmer im Haus des Arbeitnehmers als Arbeitslohn; Einkommensteuer 1993-1998

1. Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer können neben dem Dienstverhältnis gesonderte Rechtsbeziehungen bestehen, die steuerlich grundsätzlich getrennt zu beurteilen sind. 2. Zahlt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern aufgrund einer Dienstvereinbarung mit dem Betriebsrat - nicht aufgrund von mit den einzelnen Arbeitnehmern geschlossenen Mietverträgen - pauschale Vergütungen für die Zurverfügungstellung von Arbeitszimmern in den Wohnungen der Arbeitnehmer, so handelt es sich bei den "Mietzahlungen" um Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit.

Normenkette:

EStG (1990) § 19 Abs. 1 Nr. 1 § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG (1997) § 19 Abs. 1 Nr. 1 § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Streitig ist, ob Zahlungen des Arbeitgebers für die Benutzung eines Arbeitszimmers im eigenen Einfamilienhaus als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit zu beurteilen sind.