Streitig ist, ob die in den Streitjahren 2003 bis 2007 von einem Reiseveranstalter im Rahmen von Pauschalreisepaketen neben der Unterbringung erbrachte Verpflegung eine steuerbare Leistung darstellt, wenn das im Rahmen des Pauschalreisepakets vom Reiseveranstalter eingesetzte Hotel im innergemeinschaftlichen Ausland gelegen ist.
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