Zwischen den Beteiligten besteht Streit über die Höhe einer Pauschalrückstellung für Gewährleistungsverpflichtungen in den Streitjahren 1991 bis 1993.
Die Klägerin ist eine Kommanditgesellschaft, die ein Bauunternehmen für den Hoch- und Tiefbau betreibt. An ihr sind als Komplimentärin die Fa. ... GmbH und als Kommanditisten ... und ... beteiligt. Neben Bauleistungen erbringt die Klägerin auch Containerdienstleistungen.
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