1. Rechtsanwalt RA1 wird für seine Tätigkeit als gerichtlich bestellter Beistand des Zeugen Z1 wegen des besonderen Umfangs der Sache eine an die Stelle der gesetzlichen Gebühren tretende Pauschgebühr in Höhe von 8.000 EUR (achttausend Euro) bewilligt.
2. Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.
3. Die Erstattung der Auslagen und der Mehrwertsteuer bleibt hiervon unberührt. Bereits ausbezahlte oder festgesetzte Gebühren sowie Vorschüsse sind anzurechnen.
I.
Rechtsanwalt RA1 wurde mit Beschluss des Senats vom 25. Juli 2022 als Beistand des Zeugen Z1 bestellt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|