Die Beteiligten streiten darüber, ob das Klageverfahren in der Hauptsache erledigt ist.
Der Kläger ist Arbeitnehmer. Mit Antrag vom 31. Oktober 2006 beantragte er die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte 2007. Er gab an, mit seinem eigenen PKW an 230 Tagen zur Arbeitsstätte zu fahren; die einfache Entfernung betrage 38 km. Von seinem Arbeitgeber erhalte er eine Erstattung in Höhe von 972 EUR. Aufwendungen für Arbeitsmittel seien mit 102 EUR zu berücksichtigen.
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