I.
Streitig ist im Rahmen der Umsatzsteuerfestsetzung für 2005, ob auf die Umsätze der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) aus der Pensionspferdehaltung die Besteuerung nach Durchschnittssätzen für land- und forstwirtschaftliche Betriebe gemäß § 24 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) angewandt werden kann.
Die Klägerin betreibt auf eigenen und zugepachteten Flächen eine eigene Pferdezucht, deren Umsätze der Durchschnittssatzbesteuerung gemäß § 24 UStG unterliegen. Daneben unterhält sie eine Pferdepension für Islandpferde. Im Rahmen der Pensionspferdehaltung erbrachte sie aufgrund eines mit den jeweiligen Einstellern abgeschlossenen Vertrags Einstellungs-, Fütterungs- und Betreuungsleistungen, die bei entsprechenden Witterungsverhältnissen auch den Auslauf auf der Weide umfassten.
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