Pensionsrückstellung - Dienstbeginn des GmbH-Geschäftsführers bei Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH u. Co KG
FG Köln, Urteil vom 16.08.2000 - Aktenzeichen 11 K 4199/96
DRsp Nr. 2001/1909
Pensionsrückstellung - Dienstbeginn des GmbH-Geschäftsführers bei Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH u. Co KG
1. Zu den Dienstverhältnissen im Sinne des § 6a Abs. 3EStG gehören neben den Arbeitsverhältnissen (§ 622BGB) auch die Rechtsverhältnisse, die zwischen einer GmbH und ihrem Geschäftsführer durch Anstellungsvertrag begründet werden.2. Für ein "anderes Rechtsverhältnis" im Sinne des § 6a Abs. 5EStG reicht es aus, dass bei einer GmbH u. Co KG der GmbH-Geschäftsführer aufgrund seiner Funktion unmittelbar auch die Geschäfte der KG leitet. Trägt die KG - im Ergebnis - die Pensionsaufwendungen, ist sie Pensionsverpflichtete im Sinne des § 6a Abs. 5EStG.3. Aufgrund der Regelung in § 613aBGB ist das vor und nach dem Wechsel des Betriebsinhabers bestehende Dienstverhältnis als ein einheitliches, nicht unterbrochenes Dienstverhältnis anzusehen, das nicht nur arbeitsrechtlich, sondern auch im Sinne des § 6a Abs. 3 Nr. 1EStG bereits im Zeitpunkt des tatsächlichen Dienstantritts beim früheren Betriebsinhaber begonnen hat.
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