1. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, wurde am 18. August 1989 gegründet. Ihr Gesellschaftszweck war die Schulung und Personalberatung. Das Stammkapital in Höhe von 50 000 DM hielten je zur Hälfte die Eheleute T und P. T wurde am 30. Oktober 1989 und P am 20. Februar 1991 als Geschäftsführer der Klägerin im Handelsregister eingetragen.
Die Klägerin schloß mit T und P am 30. September 1990 Anstellungsverträge. Danach erhielt T ein Monatsgehalt in Höhe von 7 000 DM und P ein solches in Höhe von 4 000 DM bei jeweils 13 Monatsgehältern. Die Anstellungsverträge konnten seitens der Klägerin nur aus wichtigem Grund gekündigt werden.
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