I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1994 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden.
Der Kläger war alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH. In Ergänzung zu seinem Anstellungsvertrag gewährte die GmbH ihm durch Zusatzvereinbarung vom 2. Januar 1985 eine Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenenversorgung. Die Direktzusage belief sich auf eine monatliche Rente in Höhe von 6 000 DM. Die Zusage wurde aufgrund der guten wirtschaftlichen Entwicklung durch Vereinbarung vom 13. September 1987 auf 12 000 DM verdoppelt.
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