Pensionszusage; Erdienbarkeit bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses
BFH, Urteil vom 30.01.2002 - Aktenzeichen I R 56/01
DRsp Nr. 2002/10014
Pensionszusage; Erdienbarkeit bei Unterbrechung des Dienstverhältnisses
1. Eine dem beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH erteilte Pensionszusage kann nur dann steuerlich anerkannt werden, wenn zwischen dem Zusagezeitpunkt und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand mindestens 10 Jahre liegen.2. Ausnahmsweise kann in einem derartigen Fall die Pension auch dann noch erdient werden, wenn nach Unterbrechung des Dienstverhältnisses und der anschließenden Neueinstellung der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Zusage bis zum vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand zwar weniger als 10 Jahre beträgt, aufgrund der Verhältnisse des Einzelfalls aber sichergestellt ist, dass mit der Zusage die künftige Arbeitsleistung des Geschäftsführers abgegolten werden soll. Der 10-Jahreszeitraum ist keine starre, verbindliche Vorgabe, die unabdingbar ist.
Gründe:
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