BFH - Beschluß vom 22.01.2002
I B 75/01
Fundstellen:
BFH/NV 2002, 952

Pensionszusage; sofortige Unverfallbarkeit

BFH, Beschluß vom 22.01.2002 - Aktenzeichen I B 75/01

DRsp Nr. 2002/3969

Pensionszusage; sofortige Unverfallbarkeit

Die Frage, unter welchen Umständen dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH eine unverfallbare Pensionszusage erteilt werden kann, ist eine Frage des jeweiligen Einzelfalles und einer allgemein gültigen Beantwortung nicht zugänglich. Auch eine Zusage mit sofortiger Unverfallbarkeit kann steuerlich anzuerkennen sein (Anschluss an Senats-Beschl. v. 04.05.1998 - I B 138/97).

Gründe:

Die Beschwerde ist jedenfalls unbegründet. Sie war daher zurückzuweisen.

Die Rechtssache ist nicht von grundsätzlicher Bedeutung.