FG Niedersachsen - Urteil vom 19.06.2003
16 K 13489/98
Normen:
EStG § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2a ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 251

Pensionszusagen-Widerruf; Vorwegabzug-Kürzung; Vorsorgeaufwendungen; Rückdeckungsversicherung - Kürzung des Vorwegabzugs der Vorsorgeaufwendungen bei Widerruf der Pensionszusage

FG Niedersachsen, Urteil vom 19.06.2003 - Aktenzeichen 16 K 13489/98

DRsp Nr. 2004/564

Pensionszusagen-Widerruf; Vorwegabzug-Kürzung; Vorsorgeaufwendungen; Rückdeckungsversicherung - Kürzung des Vorwegabzugs der Vorsorgeaufwendungen bei Widerruf der Pensionszusage

Bildet eine GmbH für die ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer erteilte Pensionszusage lediglich Rückstellungen in der Bilanz, ohne Beiträge zur Alterssicherung zu leisten und ist die Pensionszusage weder durch eine Rückdeckungsversicherung noch in anderer Weise abgesichert, so wird hierdurch keine wirtschaftlich gesicherte Rechtsposition begründet. In einem derartigen Fall ist die Kürzung des Vorwegabzugs für Vorsorgeaufwendungen rechtswidrig.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 ; EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2a ; EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist verheiratet und wird mit seiner Ehefrau zur Einkommensteuer zusammen veranlagt.