I. An der im Klageverfahren zunächst als Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) aufgetretenen GmbH & Co. KG (KG) waren neben der Komplementär-GmbH zwei natürliche Personen als Kommanditisten beteiligt. Im Rahmen einer Betriebsaufspaltung überließ die KG die wesentlichen Betriebsgrundlagen eines Fabrikationsbetriebs an eine Betriebs-GmbH.
Seit dem Jahr 1992 waren die beiden Kommanditisten der KG sowie deren Ehegatten zu je 25 % am Stammkapital der M-GmbH beteiligt. In der Folgezeit übertrug die Betriebs-GmbH einen Teil ihrer Produktion auf die M-GmbH, gewährte ihr Darlehen und verbürgte sich für Bankverbindlichkeiten der M-GmbH. Die KG verleaste an die M-GmbH Produktionsmaschinen.
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