I. Streitig sind die steuerlichen Folgerungen aus Darlehensverträgen zwischen der Klägerin und Revisionsklägerin zu 1. (KG), und der X-GmbH.
An der KG waren im Streitjahr 1984 die Kläger und Revisionskläger zu 2. und 3. (Kläger zu 2. und 3.) als Kommanditisten mit jeweils 30/65 sowie die Komplementär-GmbH zu 5/65 beteiligt. Alleinige Gesellschafter der Komplementär-GmbH waren die Kläger zu 2. und 3. Unternehmenszweck der KG war im Streitjahr der Großhandel mit Baustoffen, Sand und Kies für den Hoch-, Tief- und Straßenbau.
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