Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) zu 1. bis 4. sind die leiblichen Kinder des verstorbenen H, der im August 1994 die Antragstellerin zu 5., eine GmbH & Co. KG (KG), gegründet hatte. H übernahm den einzigen Kommanditanteil mit einer Haftsumme von 500 000 DM. Darüber hinaus leistete er eine weitere Einlage von ... Mio. DM. Die Komplementär-GmbH hatte keine Einlage zu erbringen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|