Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) betreibt eine ... in der Rechtsform einer GmbH und Co. KG. Im Anschluss an eine Außenprüfung behandelte der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt --FA--) zwei Veräußerungen von Mitunternehmeranteilen als steuerpflichtig i.S. von § 16 des Einkommensteuergesetzes (EStG). Hiergegen erhob die Klägerin nach erfolglosem Einspruch Klage mit der Begründung, dass es sich bei der "Veräußerung" der Mitunternehmeranteile nicht um einen steuerpflichtigen Veräußerungsvorgang, sondern um eine unentgeltliche Übertragung zwischen Angehörigen gehandelt habe.
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