Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Einzelrichters der 8. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 25. Mai 2016 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens, an das Landgericht Darmstadt zurückverwiesen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen
I.
Die Klägerin nimmt als Rechtsnachfolgerin des im Prozessverlauf verstorbenen Erblassers A (nachfolgend ursprünglicher Kläger) den Beklagten auf Schadensersatz in Höhe von 41.197,10 € aus einem Vermögensverwaltungsvertrag in Anspruch.
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