Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Cottbus vom 30. Januar 2017 -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 250.000,00 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 29. November 2014 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen; die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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