FG Münster, vom 19.08.2003 - Aktenzeichen 15 K 8753/98 U
DRsp Nr. 2004/3067
Personalgestellung durch Laborgemeinschaft
Stellt eine aus praktischen Ärzten bestehende Laborgemeinschaft einem Unternehmen für Laboratoriumsmedizin das medizinisch-technische Personal zur Durchführung der von der Laborgemeinschaft an das Unternehmen in Auftrag gegebenen Laboruntersuchungen zur Verfügung, gehören auch die bei der Laborgemeinschaft angefallenen Lohnkosten für das überlassene Personal beim Unternehmen für Laboratoriumsmedizin zum umsatzsteuerpflichtigen Entgelt.