FG Schleswig-Holstein - Urteil vom 21.02.2008
1 K 75/07
Normen:
AO § 37 Abs. 2 ; AO § 44 Abs. 1 ; EStG § 26 ; EStG § 26b ;
Fundstellen:
EFG 2008, 914

Personelle Zuordnung von Vorauszahlungen zur Einkommensteuer

FG Schleswig-Holstein, Urteil vom 21.02.2008 - Aktenzeichen 1 K 75/07

DRsp Nr. 2008/5388

Personelle Zuordnung von Vorauszahlungen zur Einkommensteuer

Werden Einkommensteuer-Vorauszahlungen für zusammen zur Einkommensteuer veranlagte Eheleute geleistet, ist mangels erkennbarer anderweitiger Absichtsbekundung davon auszugehen, dass für Rechnung beider Ehegatten gezahlt wird. Dies gilt auch im Falle einer dem FA bekannten Insolvenz des Ehepartners.

Normenkette:

AO § 37 Abs. 2 ; AO § 44 Abs. 1 ; EStG § 26 ; EStG § 26b ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die personelle Zuordnung von Vorauszahlungen zur Einkommensteuer (ESt) 2004.

Die Klägerin (geborene A) ist seit Anfang 2002 mit Herrn ... (nachfolgend B) verheiratet und wurde mit ihm im Streitjahr zusammen zur ESt veranlagt. Über das Vermögen des Herrn B ist ein Insolvenzverfahren anhängig, welches im Jahre 2002 beim Amtsgericht eingetragen und am 1. Mai 2003 eröffnet wurde. Es ist am Tag der mündlichen Verhandlung noch nicht beendet. Der Insolvenzverwalter des B ist der obsiegende Einspruchsführer im Abrechnungsstreit über das ESt-Guthaben 2004. Er ist zum Verfahren beigeladen. Im Einzelnen stellt sich der Sachverhalt betreffend die Vorauszahlungen nach Aktenlage wie folgt dar: