Die Beteiligten streiten über die personelle Zuordnung von Vorauszahlungen zur Einkommensteuer (ESt) 2004.
Die Klägerin (geborene A) ist seit Anfang 2002 mit Herrn ... (nachfolgend B) verheiratet und wurde mit ihm im Streitjahr zusammen zur ESt veranlagt. Über das Vermögen des Herrn B ist ein Insolvenzverfahren anhängig, welches im Jahre 2002 beim Amtsgericht eingetragen und am 1. Mai 2003 eröffnet wurde. Es ist am Tag der mündlichen Verhandlung noch nicht beendet. Der Insolvenzverwalter des B ist der obsiegende Einspruchsführer im Abrechnungsstreit über das ESt-Guthaben 2004. Er ist zum Verfahren beigeladen. Im Einzelnen stellt sich der Sachverhalt betreffend die Vorauszahlungen nach Aktenlage wie folgt dar:
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