Die Klägerin wendet sich gegen die Pfändung des Geschäftskontos mit der Begründung, die Pfändung verstoße gegen das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Nach dem Grundsatz des geringstmöglichen Eingriffs hätte das Finanzamt zunächst eine Sachpfändung vornehmen müssen.
Der Antrag ist unbegründet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|