Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) erwirkte am 10. September 1996 wegen rückständiger Unterhaltsleistungen gegen ihren geschiedenen Ehemann (Vollstreckungsschuldner) beim Amtsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluß, durch welchen wegen einer Unterhalts-Teilforderung in Höhe von 20 000 DM (nebst Kosten) die bis zum Zustellzeitpunkt entstandenen Steueransprüche des Vollstreckungsschuldners gegen den Antragsgegner und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) einschließlich der künftig fällig werdenden Beträge aus dem gleichen Rechtsgrund in Beschlag genommen wurden. Dieser Beschluß wurde dem FA am 19. September 1996 zugestellt.
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