Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden der Klägerin auferlegt.
Streitig ist die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung des Beklagten.
Die Klägerin erzielt als Tierärztin Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit gem. § 18 Einkommensteuergesetz - EStG -.
Sie ist Eigentümerin des Grundstücks im B...-straße in C..., das sie auch bewohnt (im Folgenden: Hausgrundstück). Dabei handelt es sich um ein im Außenbereich gem. § 35 Baugesetzbuch - BauGB - gelegenes Grundstück mit einer Fläche von 4.238 m2, das mit Gebäuden einer ehemaligen bäuerlichen Hofstelle aus den Jahren um 1850 bebaut ist. Im Einzelnen handelt es sich um ein zweigeschossiges und unterkellertes Wohngebäude, zwei Nebengebäude, jeweils in massiver Bauweise errichtet, und sieben Pferdeboxen in Holzbauweise. Zudem ist die Klägerin Eigentümerin einer angrenzenden landwirtschaftlichen Fläche von ca. 72 ha.
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