I.
Der Antragsteller betreibt in S. ein Unternehmen der Werbebranche. Wegen Steuerrückständen pfändete der Antragsgegner am 26. November 2001 die Konten des Antragstellers bei der X.-Bank in S.
Am 29. November 2002 stellte der Antragsteller beim Finanzgericht den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Bl. 21):
1. Die Pfändungsverfügung vom 26. November 2001 sofort aufzuheben.
2. dem Steuerpflichtigen Vollstreckungsaufschub von 1 Monat zu gewähren.
Die Existenz des Antragstellers sei erheblich gefährdet. Der endgültige Rechtsschutz in Form von Einspruch und Klage gegen die Ablehnung der Stundung werde ihm abgeschnitten.
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