Die Kläger sind vom Beklagten zusammenveranlagte Eheleute. In ihrer Einkommensteuererklärung für 1998 beantragten sie die Gewährung des Pflege-Pauschbetrages in Höhe von 1.800,00 DM wegen der Pflege der Mutter der Klägerin, Frau ..., welche im Haushalt der Kläger lebte.
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