Die Berufung wird zurückgewiesen.
Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Klägerin begehrt von der Beklagten aufgrund eines am 30. Dezember 2016 gestellten Antrags die Gewährung von Pflegeleistungen nach der Pflegestufe I.
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