Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 20.3.2017 geändert. Der Streitwert wird auf 80.000 EUR festgesetzt. Die Entscheidung ergeht gerichtskostenfrei. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten.
I.
Streitig ist die Höhe des durch das Sozialgericht (SG) mit Beschluss vom 20.3.2017 festgesetzten Streitwerts.
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