BFH - Beschluss vom 29.03.2012
III B 94/10
Normen:
EStG § 66; EStG § 67;
Vorinstanzen:
FG Sachsen-Anhalt, vom 27.04.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 1553/08

Pflicht der Familienkasse zur Prüfung eines Antrags eines Ausländers auf Gewährung von Kindergeld für die Vergangenheit

BFH, Beschluss vom 29.03.2012 - Aktenzeichen III B 94/10

DRsp Nr. 2012/10533

Pflicht der Familienkasse zur Prüfung eines Antrags eines Ausländers auf Gewährung von Kindergeld für die Vergangenheit

1. NV: Ein Kindergeldantrag, der keine eindeutige zeitliche Einschränkung enthält, ist seinem objektiven Inhalt nach dahin zu verstehen, dass die Kindergeldfestsetzung auch für die Vergangenheit bis zur Grenze der Festsetzungsverjährung begehrt wird. 2. NV: Ist ein Ausländer erstmalig zu einem bestimmten Zeitpunkt im Besitz eines Aufenthaltstitels, der die besonderen Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 EStG erfüllt, und stellt er im zeitlichen Zusammenhang damit einen entsprechenden Kindergeldantrag, enthält dieser Antrag jedenfalls dann keine eindeutige Beschränkung auf zukünftige Kindergeldansprüche, wenn aufgrund von vor dem Bundesverfassungsgericht geführten Verfahren eine rückwirkende Gesetzesänderung zu Gunsten des Antragstellers nicht auszuschließen ist.