Die Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 27. Oktober 2016, Az. 4c
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
III.Der Gegenstandswert des Beschwerdeverfahrens beträgt 10.456,63 €.
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