FG München, vom 07.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen 6 K 3583/07
Pflicht des Gerichts zur Beweiserhebung über den Zugang von Verzichtserklärungen in dem Kalenderjahr; Pflicht zur Darlegung der Gründe für einen unterlassenen Beweisantrag bei einer Rüge mangelnder Sachaufklärung
BFH, Beschluss vom 16.03.2010 - Aktenzeichen X B 131/09
DRsp Nr. 2010/9591
Pflicht des Gerichts zur Beweiserhebung über den Zugang von Verzichtserklärungen in dem Kalenderjahr; Pflicht zur Darlegung der Gründe für einen unterlassenen Beweisantrag bei einer Rüge mangelnder Sachaufklärung
NV: Die schlüssige Rüge mangelnder Sachaufklärung setzt Ausführungen voraus, warum der auch im finanzgerichtlichen Verfahren vertretene Beteiligte nicht von sich aus einen entsprechenden Antrag auf Beweiserhebung gestellt hat, die Beweiserhebung sich aber dem FG ohne besonderen Antrag hätte aufdrängen müssen.
Die Beschwerde wird als unzulässig verworfen. Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) hat keinen der in § 115 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung (FGO) abschließend genannten Revisionszulassungsgründe in der nach § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO gebotenen Weise dargelegt.
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