Die Beschwerde des Beteiligten gegen die durch Beschluss des Amtsgerichts Bielefeld vom 22.11.2016 erfolgte Festsetzung eines Zwangsgeldes, nicht abgeholfen mit Beschluss vom 06.12.2016, wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Der Wert für das Beschwerdeverfahren wird auf 750,- € festgesetzt.
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