Die Beschwerde der Beteiligten zu 2) und zu 3) gegen den Beschluss des Landgerichts Hamburg, Kammer 13 für Handelssachen, vom 12.08.2016 - 413 HKO 138/15 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Beteiligte zu 2) zu tragen; außergerichtliche Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Der Geschäftswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 50.000,00 € festgesetzt.
I.
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