Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Kläger ist Zwangsverwalter über das Grundstück A. Die Zwangsverwaltung wurde am 14.06.2018 vom Amtsgericht angeordnet (Bestallungsurkunde Bl. 1 Steuerakten). Über das Vermögen des Grundstückseigentümers und dessen Ehefrau, Eheleute B, wurde bereits vorher am 24.01.2018 das Insolvenzverfahren eröffnet.
Das vorbezeichnete Grundstück ist mit einem Mehrfamilienhaus (4 Mietparteien) bebaut. Ausweislich des Insolvenzgutachtens des Insolvenzverwalters C belaufen sich die monatlichen Mieteinkünfte auf 2.060 € (Bl. 3 Steuerakten).
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