Auf die Revision der Nebenintervenientin zu 2 wird das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts - 6. Zivilsenat - vom 23. März 2023 im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als zum Nachteil des Beklagten entschieden worden ist.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszugs, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Der Kläger nimmt den bei der Nebenintervenientin zu 2 haftpflichtversicherten Beklagten als Anlagevermittler auf Schadensersatz in Anspruch.
Im Februar 2016 zeichnete der Kläger nach Gesprächen mit dem Beklagten mit der P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH einen Kauf- und Verwaltungsvertrag über mehrere Schiffscontainer mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 31.520 €.
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