FG Münster - Urteil vom 27.10.2022
10 K 3572/18 G
Normen:
GewStG § 9 Nr. 1;

Pflicht zur Anwendung der erweiterten Kürzung zur Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags

FG Münster, Urteil vom 27.10.2022 - Aktenzeichen 10 K 3572/18 G

DRsp Nr. 2023/1856

Pflicht zur Anwendung der erweiterten Kürzung zur Ermittlung des Gewerbesteuermessbetrags

Tenor

Der Gewerbesteuermessbescheid 2016 vom 9.10.2017 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 17.10.2018 wird dahingehend geändert, dass der Gewerbesteuermessbetrag mit 0 € festgesetzt wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

GewStG § 9 Nr. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten darüber, ob bei der Klägerin für das Streitjahr 2016 eine sog. erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 ff. GewStG vorzunehmen war.

Die Klägerin ist eine im Jahr 2013 gegründete GmbH mit Sitz in .... Ihr Stammkapital betrug im fraglichen Zeitraum 525.000 €, wobei die Anteile an der Klägerin zu je einem Drittel (175.000 €) Herr C, die D GmbH und die E GmbH & Co. KG hielten. Laut dem Vorbringen des FA stammten Herr C und die D GmbH aus der Baubranche.