Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 12.08.2020 -
Die Kosten der Berufung hat die Beklagte zu tragen.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit einer Kündigung, um die Erteilung eines Zeugnisses, um Zahlungsansprüche und um die von der Klägerin geforderte Weiterbeschäftigung.
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