Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 26. November 2020, Az.
Die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
III.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 50.000,00 € festgesetzt.
IV.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Pflicht der Antragsgegnerin, nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG einen Aufsichtsrat zu bilden.
Die Antragsgegnerin, eine Logistikdienstleisterin der A. Gruppe, ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit Sitz in P.; von dort aus verteilt sie weltweit Komponenten der Elektroindustrie. Der Antragsteller und Beschwerdeführer ist Betriebsrat der Antragsgegnerin.
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