I.
Im Hauptsacheverfahren streiten die Beteiligten darüber, ob der Antragsgegner die Antragstellerin zu Recht im Wege der Gläubigeranfechtung durch Duldungsbescheid gemäß § 191 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes betreffend die Anfechtung von Rechtshandlungen eines Schuldners außerhalb des Konkursverfahrens vom 21.7.1879 i.d.F. der Bekanntmachung vom 20.5.1898, RGBl S. 369, 709), zuletzt geändert durch Gesetz vom 4.7.1980, BGBl I S. 836, (AnfG a.F., nachstehend: AnfG) auf Ersatz des Wertes eines von dem Ehemann erworbenen Grundstücks in Anspruch nimmt.
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