Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Potsdam vom 28. April 2021 wird zurückgewiesen.
Die Klage gegen den Bescheid vom 17. Dezember 2022 wird abgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung (KV) und sozialen Pflegeversicherung (PV) auf Kapitalleistungen aus (zeitweise) als Direktversicherungen geführten Kapitallebensversicherungen für die Zeit ab dem 1. September 2018.
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