Auf die Berufung des Klägers wird - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung - das Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Darmstadt vom 12.06.2014 teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 11.820,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2012 zu zahlen Zug um Zug gegen Abtretung der die Kommanditanteile an der A ....gesellschaft mbH betreffenden Ansprüche des Klägers aus dem Treuhandvertrag mit dem Treuhänder X über die von diesem als Treuhandkommanditist für den Kläger gehaltenen Kommanditanteile über nominal 5.000,00 € und 12.000,00 €.
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