Die Berufung des Klägers gegen das am 25.07.2017 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main - Aktenzeichen: 2-
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf € 64.891,47 festgesetzt.
I. Wegen des Sach- und Streitstands wird auf die Darstellung im Hinweisbeschluss vom 15.11.2018 (Bl. 292ff. d.A.) sowie den Tatbestand des angefochtenen Urteils (Bl. 177ff. d.A.) verwiesen.
Auf die Hinweise des erkennenden Senats hat der Kläger mit Schriftsatz vom 27.12.2018 (Bl. 318f. d.A.), auf den vollumfänglich verwiesen wird, Stellung genommen.
Der Kläger stellt folgende Anträge:
l.1. a.) b.) c.) d.) 2. a.) b.) c.) d.) II.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|