I. Auf die Berufung des Klägers wird das am 28.06.2018 verkündete Urteil der 10. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main, Az.: 2 -
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von EUR 40.884,55 nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hierauf seit dem 15.08.2017 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen weiteren Betrag in Höhe von EUR 6.000,00 nebst Zinsen in Höhe von 5 %-Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hierauf seit dem 15.08.2017 zu zahlen.
3. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, den Kläger von sämtlichen weiteren wirtschaftlichen und steuerlichen Nachteilen aus und im Zusammenhang mit der Beteiligung des Klägers am X der Schifffahrts-Gesellschaft "A" mbH & Co. KG und der Schifffahrts-Gesellschaft "B" mbH & Co. KG freizustellen.
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