Auf die Berufung der Kläger wird das am 27.07.2017 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder), Az.
Die Beklagte zu 1 wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger EUR 2.372,45 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3.04.2017 sowie an den Kläger zu 1 weitere EUR 2.797,47 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 2.008,72 seit dem 3.04.2017 und aus EUR 788,75 seit dem 27.11.2017 und an die Klägerin zu 2 weitere EUR 2.662,55 zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus EUR 1.957,55 seit dem 3.04.2017 und aus EUR 705,00 seit dem 27.11.2017 zu zahlen.
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