1. Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Leipzig vom 26.04.2017 -
Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz.
3. Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
4. Die Revision wird nicht zugelassen.
und beschlossen:
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 36.754,49 € festgesetzt.
A.
Die Klägerin begehrt Schadensersatz von den Beklagten wegen mangelhafter Bauüberwachung bei der Sanierung eines Mehrfamilienhauses.
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