I. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 8.745,64 € festgesetzt.
II. Es wird erwogen, die Berufung der Klägerin gegen das am 5. März 2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg durch Beschluss nach § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.
III. Der Klägerin wird Gelegenheit zur Stellungnahme hierzu binnen drei Wochen seit Zugang dieses Beschlusses gegeben.
I.
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